Zur Saison 2015/2016 sind die GIESSEN 46ers zurück in der Beko BBL. Für die Basketballfans in Deutschland bedeutet dies nun auch, sich mit der Sporthalle Gießen-Ost zu beschäftigen. Es handelt sich hierbei um die Spielstätte des Aufsteigers, welche bereits seit mehr als 50 Jahren in Betrieb ist.
Daten zur Sporthalle Gießen-Ost
- Eröffnung: 1969
- Modernisierung: 2005 bis 2007
- Eigentümer: Stadt Gießen
- Betreiber: Stadt Gießen
- Kapazität: 4003 Zuschauer (Basketball)
- Anschrift: Sporthalle Gießen-Ost, Karl-Reuter-Weg 3, 35394 Gießen
Wissenswertes rund um die Sporthalle Gießen-Ost
Ein Blick auf die Daten der Sporthalle Gießen-Ost zeigt bereits einen wahrlich besonderen Fakt. Es handelt sich um eine der ältesten Spielstätten in Deutschland, welche zwischen 2005 und 2007 eine Erweiterung und Modernisierung erhalten hat. Insgesamt fasst die Halle 4003 Plätze für Zuschauer, doch kann das Fassungsvermögen aufgrund der Tribünenkonstruktion verändert werden, was beispielsweise eine Reduzierung des Fassungsvermögens zur Folge hat. Die Mehrzweckhalle in Gießen wird aber nicht nur für den Basketball genutzt, sondern hat beispielsweise bereits Meisterschaften im Turnen, dem Hallenrad oder im Handball gesehen.
Die Anfahrt zur Sporthalle Gießen-Ost
- Autofahrer finden vor Ort an der Sporthalle Gießen-Ost ein großzügiges Angebot an Parkplätzen vor
- Bei der Anfahrt mit dem PKW ist der Weg über den Gießener Ring über die A 485 zu wählen, um anschließend die Abfahrt „Schiffenberger Tal, Pohlheim, Universität“ zu nutzen. Anschließend die Strecke Richtung Innenstadt bis zur Rathenaustraße verwenden. In diese einbiegen und später in die Otto-Behaghel-Straße abbiegen.
- Mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln ist eine Anreise zur Sporthalle Gießen-Ost ebenfalls möglich. Hierfür kann die Buslinie 2 bis zum Berliner Platz verwendet werden, ehe ein Umsteigen in die Linie 800 bis zur Endhaltestelle Rathenaustraße notwendig ist.
Verbotene Gegenstände in der Sporthalle Gießen-Ost
- Laserpointer
- Feuerwerkskörper
- pyrotechnisches Material
- Alkoholische Getränke
- Rauschmittel
- Psychopharmaka
- Waffen, Gassprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen