In den Vereinigten Staaten von Amerika können Sport-Spielstätten durchaus große Ausmaße annehmen. Ein gutes Beispiel hierfür ist der Alamodome in San Antonio, welcher schier mit seiner Größe beeindruckt. An dieser Stelle haben wir für Euch die wichtigsten Informationen zusammengestellt.
Daten des Alamodome
- Baubeginn: 1990
- Eröffnung: 1993
- Baukosten: 186 Millionen US-Dollar
- Eigentümer: Stadt San Antonio
- Betreiber: Stadt San Antonio
- Architekt: Populous
- Kapazität: bis zu 39500 Zuschauer (Basketball)
- Anschrift: Alamodome, 100 Montana St, San Antonio, TX 78203, Vereinigte Staaten
Wissenswertes und Interessantes zum Alamodome
In der Geschichte des Basketballs ist der Alamodome eine der bekannten Spielstätten in den USA, denn immerhin haben an diesem Ort die San Antonio Spurs ihre Heimspiele ausgetragen. Dies ist jedoch heutzutage nicht mehr der Fall, denn die Spurs trugen nur seit der Eröffnung bis in das Jahr 2002 in dieser Multifunktionsarena ihre Heimspiele aus. Ein Blick auf die Details lohnt jedoch dennoch, denn die Halle bot aufgrund ihrer Größe tolle Möglichkeiten. Beim Basketball wurde 20662 Zuschauern Platz geboten, wenngleich die Architektur und Planung des Alamodome die Möglichkeit offen ließ, eine Erweiterung auf bis zu 39500 Plätzen zu erreichen. Heutzutage wird der Alamodome noch durch das NCAA Football Team der UTSA Roadrunners genutzt. Neben der sportlichen Nutzung erfährt der Alamodome zudem eine Verwendung als Konzertarena bekannter Künstler. Bei dieser Art von Events können bis zu 77000 Besucher untergebracht werden.
Die Anreise zum Alamodome
- Am Alamodome finden sich zahlreiche Parkplätze wieder. Autofahrer sollten jedoch beachten, dass hierbei Parkgebühren von bis zu 20 US-Dollar aufgerufen werden.
- Die Anfahrt ist ohne Auto ebenfalls möglich. Die Linien Sunset Limited und Texas Eagle bringen die Besucher bis zur Haltestelle San Antonio Amtrak mit der Bahn. Von dieser Stelle aus sind es nur noch wenige Gehminuten bis zum Alamodome.
Liste der verbotenen Gegenstände im Alamodome
- alkoholische Getränke
- Pyromaterial
- Feuerwerkskörper
- zerbrechliche Gegenstände
- professionelle Fotoausrüstung
- Geräte für die professionelle Aufnahmen von Audio und Video
- Tiere
- Drogen