Am heutigen Mittwoch wurde bekannt, dass in der BARMER ProA ein Punktabzug gegen die Nürnberg Falcons ausgesprochen wurde. Dem Nürnberger Team werden in der laufenden Spielzeit vier Wertungspunkte abgezogen. Als Begründung führte die Geschäftsführung der 2. Basketball Bundesliga BARMER ProA an, dass Verstöße gegen § 21 Abs. 3 des Lizenzstatuts vorliegen. Dieser sagt aus, dass einem Verein vier Wertungspunkte abzuziehen sind, wenn die Abweichung zu der Auflage zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Situation mehr als 40% und mindestens 15.000€ beträgt.
Die getroffene Entscheidung ist aktuell noch nicht rechtskräftig. Unter den Verantwortlichen der Nürnberg Falcons wird aktuell geprüft, ob gegen diese Entscheidung Protest eingelegt wird.